Schuhzurichtungen
Wir passen Ihre Schuhe, an Ihre Füße an
Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh oder nachträgliche orthopädische Zurichtungen am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh des Kunden so zu gestalten, dass durch einzelne oder in Kombination vorgenommene Arbeiten Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden. Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich generell nicht festlegen. So ist der Lebensweise des Kunden und den Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen.
Um Fußerkrankungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen des Fußes entgegenzuwirken, können auf Anordnung des Orthopäden orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen vorgenommen werden.
Folgende Schuhzurichtungen können verordnet werden:
Abrollsohlen bewirken eine Veränderung des Abrollpunktes am Schuh. Das kann zum Beispiel erforderlich werden um bestimmte Bereiche des Fußes zu entlasten.
Schuherhöhungen werden benötigt um Beinlängendifferenzen auszugleichen. Dadurch wird eine korrekte und gleichmäßige Belastung des Bewegungsapparates gewährleistet.
Innen- und Außenranderhöhungen werden eingesetzt um axiale Fehlstellungen der Beine auszugleichen. Ebenfalls kann man hierdurch Entlastungen des Innen- bzw. Außenminiskus erreichen.
Absatzveränderungen, -verbreiterung und -verlängerung werden benötigt um das Auftrittverhalten zu verändern, so verringert z.B. der Einbau von Puffermaterialien Stoßbelastungen auf die Gelenke und die Wirbelsäule.
Schmetterlingsrollen können in Verbindung mit einer Einlagenversorgung für eine weitere Entlastung des Vorfußbereiches sorgen
Die orthopädische Schuhzurichtung basiert auf der Grundlage eines gut passenden Schuhs. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Schuh für eine Schuhzurichtung geeignet ist. Bringen Sie bei Schuhzurichtungen die Schuhe immer paarweise mit!