Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Schon durch das Tragen einer orthopädischen Einlage wird eine Veränderung am Arbeitssicherheitsschuh vorgenommen.
Sie brauchen eine Einlagenversorgung in Ihrem Sicherheitsschuhen? Sie haben eine Beinverkürzung und Ihr Sicherheitsschuh muss erhöht werden? Ihre Füße passen in keinen konfektionierten Sicherheitsschuh und Sie brauchen maßgefertigte Sicherheitsschuhe?
Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Bei der Fertigung berücksichtigen wir die neueste Gesetzeslage der BG-Regel 191 vom Januar 2007. Diese Regelung stellt klar, dass bei kleinsten Veränderungen der Sicherheitsschuhe die Baumusterprüfung erlischt. Schon durch das Tragen einer orthopädischen Einlage wird eine Veränderung am Arbeitssicherheitsschuh vorgenommen. Das hat zur Folge, dass die Haftungsgefahr auf denjenigen übergeht, der die Schuhe „in den Verkehr“ gebracht hat.
Somit dürfen nur noch bei ausgewählten Sicherheitsschuhen eine Einlagenversorgung oder Schuhzurichtung vorgenommen werden. Angesichts dessen haben mehrere Hersteller Systeme für orthopädische Anpassungen von Sicherheitsschuhen entwickelt, die als Ganzes baumustergeprüft sind. Sowohl bei den Schuhzurichtungen als auch beim Anpassen der Einlage hat sich der Orthopädieschuhmacher genauestens an die Fertigungsanweisungen des Herstellers zu halten.
Die Versorgung kann über die Deutsche Rentenversicherung abgerechnet werden, wenn Sie mindesten 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ansonsten wird der Antrag beim Arbeitsamt gestellt. Die Kontaktformulare hierfür haben wir als Download bereitgestellt.
Downloads:
- Antrag auf Leistung zur Teilhabe für Versicherte (G0100)
- Anlage zum Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (G0130)
- Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (G0133)
- Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz (G0134)
- Anlage auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthpädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arebeitsschuhe (G0135)