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Was ändert sich 2021 rund um die Themen Gesundheit?

Ein neues Jahr steht vor der Tür und einige Änderungen erwarten uns. Was genau sich zum Thema Gesundheit ändert, lesen Sie in unserem Beitrag.

 

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Gesetzliche Krankenkassen steigt leicht

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Zum 1. Januar 2021 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent.

 

  • Wechsel gesetzliche Krankenkasse: ab Januar schneller möglich

Wer in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln will hat es ab Januar leichter. War bisher ein Wechsel erst nach der Mindestvertragslaufzeit von 18 Montaten möglich, kann man ab Januar mit einer regulären Kündigung bereits nach 12 Monaten wechseln.

 

  • Arbeitsunfähigkeitsmeldung nur noch elektronisch an die Krankenkasse

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selber zur Krankenkasse schicken war gestern. Ab 01. Januar 2021 soll die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt digitalisiert und elektronisch übermittelt werden.

 

  • Nachweis Masern-Impfung für alle Kita- und Schulkinder bis 31. Juli 2021 Pflicht

Kinder die bereits vor dem 1. März 2020 eine Schule besucht hat oder in einer Kita betreut wurde, müssen bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Diese Frist gilt auch für das Personal in diesen Einrichtungen.

 

  • Elektronische Patientenakte

Ab 01. Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePa) anbieten. Ob diese angelegt wird, welche Daten darin aufgenommen werden und wer darauf Zugriff haben darf, entscheidet der Versicherte jedoch selbst. Genutzt werden kann diese ePA über die Apps der jeweiligen Krankekasse und ist für die Versicherten kostenfrei.

 

  • Digitale Verordnung - eRezept startet ab 1. Juli

Rezept aus Papier hat bald ausgedient - ab 1. Juli 2021 gibt es die Alternativ zur Papierversion – das eRezept - die digitale Verordnung. Bequem per App auf das Smartphone geladen, kann der Versicherte diese Rezept dann bei seiner Apotheke vor Ort oder Online-Apotheke einlösen.

 

  • Behandlungsbeginn für Heilmittel jetzt bis 28 Tage nach Verordnung

Bisher mussten Heilmittelverordnung für Krankengymnastik, Logopädie, Physio-, Ergo- oder Ernährungstherapie oder Podologische Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Austellung begonnen werden. Ab 1. Januar 2021 können diese bis zu 28 Tage nach Verord­nungs­­datum starten.

 

  • Ohne medizinische Indikation keine 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchung

3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen die medizinisch nicht notwendig sind, sind ab 1. Januar verboten. Das "Baby-TV-Verbot" ist in der neuen Strahlenschutzverordnung geregelt.

Quelle/Ausführliche Infomationen finden Sie hier: Verbraucherzentrale NRW

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